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Allgemeine Unterrichtsbedingungen

  1. Der Zehnerblock hat eine Gültigkeit von vier Monaten ab der ersten Unterrichtseinheit. Ferien bzw. Feiertage seitens des/der Lehrenden verschobene und abgesagte Stunden sind hier ausgenommen und werden nicht gezählt).

  2. In den Ferien (vor allem Sommerferien im Juli und August) und an schulfreien tage werden die Termine nach Rücksprache individuell vereinbart.

  3. Die Unterrichtseinheiten sind nach Vereinbarung zu 30 Minuten (halbe Einheit) oder 50 Minuten (ganze Einheit) zu einem wöchentlichen Fixtermin festgelegt und werden, sofern nicht anders ausgemacht jede Woche bis zum Aufbrauchen es Zehnerblocks oder der Semesterpauschale mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen oder den (weiter unten geregelten) Schulferien für Wien/NÖ fortlaufend abgehalten.

  4. Der Unterricht erfolgt nach persönlicher Absprache mit dem/der Lehrenden zu einem festgelegten wöchentlichen Fixtermin (dieser kann maximal ein mal pro Zehnerblock abgesagt (mit Nachholtermin) oder verschoben werden.

  5. Darüber hinaus sind keine weiteren Stornierungen oder Erstattungen möglich, da der Schüler/die Schülerin ein fixer Termin pro Woche zugeteilt wurde --> jede weitere Stunde wird als besucht gerechnet. Auf sonstige Aktivitäten kann keine Rücksicht genommen werden, da ansonsten der regelmäßige und fortlaufende Unterricht der GAB Music Lessons nicht gewährleistet wäre. Diese zwei Absagemöglichkeiten sind bereits eine Kulanz.

  6. Der Unterricht ist pünktlich zu besuchen. Etwaige Fehlminuten werden nicht hinten dran gehängt, da es sonst zu größeren Verzögerungen über den ganzen Tag geben würde.

  7. Der Schüler/die Schülerin hat verlässlich seine Unterrichtsmaterialien und den Stundenplan zu jeder Unterrichtseinheit mitzunehmen.

  8. Der Schüler/die Schülerin bzw. die Erziehungsberechtigten haben den/die jeweilige(n) LehrerIn bei absehbarem Fernbleiben der Unterrichtseinheit bzw. Verhinderung rechtzeitig zu informieren.

  9. Die Absage muss bis spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Unterrichtszeit erfolgen, andernfalls verfällt die Stunde.

  10. Versäumte oder zu spät abgesagte Unterrichtseinheiten verfallen (bzw. werden als besucht gerechnet) und es besteht kein Anspruch auf Nachholung der Unterrichtsstunde oder Rückerstattung der Unterrichtsgebühr.

  11. Der Beitrag für den nächsten Zehnerblock ist bei Verlängerung immer bei der letzten Stunde des vorherigen Blocks zu entrichten, um den gewünschten bzw. bisher fixierten Termin weiter zu reservieren.

  12. Der Jahresplan (Unterrichtstage & Ferienordnung der GAB Music Lessons richtet sich nur großteils nach dem Schulzeitgesetz (Wien/NÖ). Der Schüler bzw. die Schülerin erhält einen genauen Jahresstundenplan.

  13. Schulautonome Tage (u.a. sogenannte Herbstferien) und Fenstertage sind prinzipiell nicht unterrichtsfrei, da diese an jeder Schule unterschiedlich geregelt sind! Die Samstage/Dienstage vor/nach den Oster-- und Pfingstferien, Allerseelen (2.Nov) und der Landesfeiertag in Wien/NÖ sind ebenfalls nicht unterrichtsfrei, da diese normale Arbeitstage sind.

  14. Der Besuch des Unterrichts erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden und Unfälle wird keine Haftung übernommen.

  15. Für die regelmäßige Abhaltung und Einteilung des Unterrichts ist der/die jeweilige LehrerIn zuständig. Der/die LehrerIn kann sich bei der Verhinderung auch von einem Kollegen bzw. einer Kollegin der GAB Music Lessons vertreten lassen.

  16. Die Lehrerinnen und Lehrer unterrichten auf eigene Rechnung und selbstständig.

  17. Kursinhalte werden vom/von der jeweiligen LehrerIn zur Verfügung gestellt.

  18. Namensgebung: Die Marke GAB Music Lessons ist keine Bezeichnung einer schulischen Institution. Es handelt sich ausschließlich um privaten Unterricht für die jeweiligen Instrumente bzw. Gesang.

  19. Mit dem Besuch des Unterrichts erklärt sich der/die Schülerin bzw. der Beziehungsberechtigte mit den angeführten Bedingungen und der Hausordnung einverstanden.

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